Laut Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist es 25-jährigen Autofahrern, die seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sind, seit Jahresbeginn möglich, eine Erweiterung der Fahrerlaubnis durch eine „Fahrerschulung ohne Prüfung“ zu erwerben: Viermal 90 Minuten Theorie und mindestens fünfmal 90 Minuten Praxis – erst muss der Fahrlehrer überzeugt sein, „dass die Ausbildungsziele … (also z. B. die Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen) erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen“ (§ 6, Fahrschüler-Ausbildungsordnung), bevor er die neuen Zweiradfahrer allein auf die Straße lässt …
Weitere Besonderheit: Weil es nur für eine Fahrerlaubnisprüfung in einer der A-Klassen vorgeschrieben ist, muss nicht einmal auf einem Motorrad mit Gangschaltung geübt und gefahren werden. Die Ausbildung kann sogar auf einem den Vorgaben entsprechenden, mind. 90 km/h schnellen 125er Automatik-Roller durchgeführt werden. Am Ende steht die Eintragung der Schlüsselzahl im Führerschein und die Möglichkeit, mit dem günstigeren Roller oder Leichtkraftrad statt mit einem Zweitwagen z. B. zur Arbeit zu fahren. Einzige Wermutstropfen: die Erlaubnis gilt nur innerhalb Deutschlands, im Ausland (auch innerhalb Europas) bleiben Zweiräder über 50 cm³ trotz Eintragung tabu. Auch ein späterer Aufstieg in die „echten“ Motorrad-Klassen A2 (bis 35 kW) und A (alle Motorräder) ist nicht möglich. Dazu ist eine Fahrausbildung erforderlich – mit Prüfung. (Quelle: Degener)
Preise hierzu erfährst du gerne auf Anfrage
Wir bilden in allen Motorrad- und Pkw Klassen aus.
Um mit der Führerscheinausbildung beginnen zu können, muss beim Landratsamt ein Fahrerlaubnisantrag gestellt werden. (online download möglich unter https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/landkreisbuergerbuero-und-verkehr/fuehrerschein/erteilung-einer-fahrerlaubnis )
Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden
Die Zulassung zur Prüfung kann erst dann erfolgen, nachdem der Antrag bearbeitet wurde und bei der Prüfstelle (TÜV ) vorliegt. Dies kann ca. 4-6 Wochen dauern. Darauf hat die Fahrschule keinen Einfluss.
Wenn du das begleitete Fahren mit 17 (BF17) machst brauchen wir noch zusätzlich
Eine Begleitperson muss folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sollten deine Eltern / Begleitpersonen Fragen zum begleitenden Fahren haben dürfen sie gerne zu einem kostenlosen Beratungsgespräch vorbei kommen. Es ist für viele Eltern schwer die Verantwortung abzugeben. Wir möchten ihnen zeigen, dass sie keine Angst haben müssen und euch vertrauen können.
Das liebe Geld…
Zu den konkreten Kosten, die auf dich zukommen, können wir an dieser Stelle nicht all zuviel sagen. Jeder Schüler ist anders und benötigt eine individuelle Ausbildung. Es gibt also keine "Festpreise".
Die Gesamtkosten für den Führerschein setzen sich aus mehreren Einzelpositionen zusammen.
Der/die Fahrlehrer/in muss so viele Fahrstunden mit dem Schüler absolvieren, wie der Fahrschüler benötigt, um sein Fahrzeug zu beherrschen und sich damit sicher im Straßenverkehr zu bewegen.
Wir verfügen über die nötige Erfahrung und wissen, wann du als Schüler in der Lage bist, die Prüfung zu bestehen.
Unsere aktuelle Preisliste hängt in den Unterrichtsräumen aus. Du kannst uns aber auch eine Email schreiben oder telefonisch eine Auskunft von uns erhalten.
Theorieunterricht in Ichenhausen
Montag & Mittwoch : 18:30 - 20:00 Uhr
Anmeldung ab 18:00 Uhr
Tel: 08224 80 48 49
Theorieunterricht in Offingen
Dienstag & Donnerstag: 18:30- 20:00 Uhr
Anmeldung ab 18:00 Uhr
Tel: 08224 80 48 49
Wolfs Fahrschule
Heinrich-Sinz-Str. 3
89335 Ichenhausen
08224 804849
0170 40 59 353
wolfsfahrschule@web.de