Ausbildung

Wir bilden alle Pkw - und Motorradklassen aus

NEU!

 NEU: B196

Laut Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist es 25-jährigen Autofahrern, die seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sind, seit Jahresbeginn möglich, eine Erweiterung der Fahrerlaubnis durch eine „Fahrerschulung ohne Prüfung“ zu erwerben: Viermal 90 Minuten Theorie und mindestens fünfmal 90 Minuten Praxis –  erst muss der Fahrlehrer überzeugt sein, „dass die Ausbildungsziele … (also z. B. die Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen) erreicht sind. Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen“ (§ 6, Fahrschüler-Ausbildungsordnung), bevor er die neuen Zweiradfahrer allein auf die Straße lässt …

 

Weitere Besonderheit: Weil es nur für eine Fahrerlaubnisprüfung in einer der A-Klassen vorgeschrieben ist, muss nicht einmal auf einem Motorrad mit Gangschaltung geübt und gefahren werden. Die Ausbildung kann sogar auf einem den Vorgaben entsprechenden, mind. 90 km/h schnellen 125er Automatik-Roller durchgeführt werden. Am Ende steht die Eintragung der Schlüsselzahl im Führerschein und die Möglichkeit, mit dem günstigeren Roller oder Leichtkraftrad statt mit einem Zweitwagen z. B. zur Arbeit zu fahren. Einzige Wermutstropfen: die Erlaubnis gilt nur innerhalb Deutschlands, im Ausland (auch innerhalb Europas) bleiben Zweiräder über 50 cm³ trotz Eintragung tabu. Auch ein späterer Aufstieg in die „echten“ Motorrad-Klassen A2 (bis 35 kW) und A (alle Motorräder) ist nicht möglich. Dazu ist eine Fahrausbildung erforderlich – mit Prüfung. (Quelle: Degener)

 

So bekommst Du deinen B196 Führerschein:

  1. Melde dich für den B196 Führerschein in unserer Fahrschule an.
  2. Absolviere die Ausbildung. (Bitte besorge dir hierfür ausreichende Schutzkleidung wie Helm, Handschuhe und festes Schuhwerk)
  3. Es ist keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich!
  4. Gehe mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passfoto zum Landratsamt und beantrage deinen neuen Führerschein.
  5. Und ab geht's...

Preise hierzu erfährst du gerne auf Anfrage

 

Unsere Schulungsfahrzeuge





Kosten

Zu den konkreten Kosten, die auf dich zukommen, können wir an dieser Stelle nicht all zuviel sagen. Jeder Schüler ist anders und benötigt eine individuelle Ausbildung. Es gibt also keine "Festpreise"

 

Die Gesamtkosten für den Führerschein setzen sich aus mehreren Einzelpositionen zusammen.

  • Grundgebühr (Verwaltung und Theorie)
  • Fahrstunden (Übungsfahrten, sog. Stadtfahrten und Grundfahraufgaben)
  • gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten (Autobahn-, Überland-, und Nachtfahrten)
  • Vorstellung zur Prüfung (Theorie und Praxis)
  • Lehrmaterial (Internetzugang und Buch)

Der/die Fahrlehrer/in muss so viele Fahrstunden mit dem/der Schüler/in absolvieren, wie der/die Fahrschüler/in benötigt, um sein/ihr Fahrzeug zu beherrschen und sich damit sicher im Straßenverkehr zu bewegen.

§1 FahrschAusbO

§6 FahrschAusbO

Wir verfügen über die nötige Erfahrung und wissen, wann du als Schüler/in in der Lage bist, die Prüfung zu bestehen.

 

Unsere aktuelle Preisliste hängt in den Unterrichtsräumen aus. Du kannst uns aber auch eine Email schreiben oder telefonisch eine Auskunft von uns erhalten.